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- durch eine Spende
- durch Erteilung eines Auftrages
Spende
Der APLAWIA e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diesen Zwecke (die Förderung der Berufsbildung § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO) zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Im Übrigen ist der APLAWIA e.V. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
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